Beseitigung von am Abbruchobjekt befestigten oder eingebauten Anlagen oder Gegenständen, die keinen Einfluß auf die Standsicherheit des Bauwerkes oder der Anlage ausüben, z. B. Fenster, Türen, Öfen, Rohrleitungen und nicht tragende Wände.
Eine der zahlreichen Leistungen der TVF Altwert ist die Entkernung von Gebäuden und elektrotechnischen Anlagen.